Energieaudits
nach DIN EN 16247-1 und Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Wer muss Energieaudits durchführen?
Alle Unternehmen der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland müssen Energieaudits durchführen, wenn sie der Gruppe der nicht-KMU zuzuordnen sind. Dieses sind nach EU-Recht Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen oder einen Netto-Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro haben, oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro ausweisen.
Wer darf Energieaudits durchführen?
Energieaudits nach DIN EN 16247-1 im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie und des Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G dürfen nur von zertifizierten Energieberatern mit BAFA Zulassung durchgeführt werden.
Diese Zulassung können wir seit vielen Jahren vorweisen.