Energie-Einsparkonzepte – Förderprogramm Energieeffizienz
Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wirtschaft.
Förderziel
Das Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz – Zuschuss und Kredit unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland durch einen Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Vorhaben, die die Förderbedingungen dieses Programms erfüllen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) alternativ durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen der KfW.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind alle privaten Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Was wird gefördert?
- Modul 1 – Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen)
– Elektrische Motoren, Pumpen, Antriebe, Ventilatoren und Druckluftanlagen
– Wärmedämmung etc. - Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Modul 3 – Mess-, Steuer-, Regelungstechnik und Energiemanagementsoftware
- Modul 4 – Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
– Prozess- und Verfahrensumstellung auf effiziente Technologien
– Energetische Optimierung von Produktionsprozessen
– Maßnahmen zur Abwärmenutzung
– Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik
– Energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme
– Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
– Nebenkosten werden wie Investitionskosten gefördert - Modul 5 – Transformationskonzepte hin zur Treibhausgasneutralität
Fördervoraussetzungen
Bei Antragstellung für das Modul 4 ist dem BAFA ein von einem Sachverständigen erstelltes Energie-Einsparkonzept vorzulegen. Dieses erstellen wir gerne kurzfristig für Sie.
Die geförderten Investitionsmaßnahmen müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
Höhe der Förderung
Für Maßnahmen aus Modul 4 wird bei KMU-Unternehmen ein Zuschuss von 40% der förderfähigen Investitionskosten bis max. 900 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 ausbezahlt. Bei den größeren nicht-KMU sind es 30% der Investition und max. 500 Euro pro Tonne CO2.
Es werden auch die Aufwendungen für die Erstellung des Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch den Sachverständigen gefördert.